Freiheit den TierschützerInnen
TierrechtlerInnen haben wie alle AktivistInnen, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen, mit massiven Repressionen zu kämpfen. So sitzen 21. Mai (?!) 10 TierrechtsaktivistInnen (einer aus Tirol) in Untersuchungshaft. Noch immer werden ihnen keine konkreten Tatvorwürfe zur Last gelegt. Die Aufrechterhaltung der U-Haft wird begründet mit einer angeblichen „Verdunkelungsgefahr” (wegen der Verschlüsselung von E-Mails!) sowie einer – wegen dem langjährigen politischen Engagement der AktivistInnen angeblich bestehenden – „Tatbegehungsgefahr”.
Wir KommunistInnen erklären uns selbstverständlich solidarisch mit den TierschützerInnen. Die Anwendung des §278a des Strafgesetzbuches gegen die TierrechtsaktivistInnen zeigt, wie dehnbar der Staat diesen angeblich für den Kampf gegen Terroristen, Menschenhändler oder Drogendealern gedachten Paragraphen verwendet. Faktisch drohen damit allen, die sich für demokratische und soziale Rechte engagieren, Unterdrückungsmaßnahmen durch den Staat.
Übrigens ist entgegen den Behauptungen des RFJ ist Tierschutz NICHT rechts!
Wir KommunistInnen erklären uns selbstverständlich solidarisch mit den TierschützerInnen. Die Anwendung des §278a des Strafgesetzbuches gegen die TierrechtsaktivistInnen zeigt, wie dehnbar der Staat diesen angeblich für den Kampf gegen Terroristen, Menschenhändler oder Drogendealern gedachten Paragraphen verwendet. Faktisch drohen damit allen, die sich für demokratische und soziale Rechte engagieren, Unterdrückungsmaßnahmen durch den Staat.
Übrigens ist entgegen den Behauptungen des RFJ ist Tierschutz NICHT rechts!
Josef Stingl - 8. Aug, 15:45

